Beide Voraussetzungen für die Aufnahme in das Berufskolleg müssen erfüllt werden:
- die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder der am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule oder der Hauptschule erworbene, dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder in die Klasse 10 oder die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
- der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften dieser Ordnung und den Bildungs- und Lehrplänen des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten.
Zusätzlich sind von Bewerberinnen und Bewerbern, die ein Zeugnis nach Punkt 1 nicht an einer deutschen Schule erworben haben, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.