Berufsfachschule für Altenpflegehilfe

Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin / Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer


Die einjährige Ausbildung zur staatlich anerkannten Altenpflegehelferin oder zum staatlich anerkannten Altenpflegehelfer (Mindestanforderung Sprachniveau B1) vermittelt berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, mit denen die erforderliche Handlungskompetenz für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen erlangt wird. Sie befähigt dazu, pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft verantwortlich wahrzunehmen.

Zudem wird mit diesem Abschluss eine Bescheinigung als Alltagsbetreuer/in für alte Menschen erworben.

Die Ausbildung findet im Wechsel zwischen Praxis- und Studientagen statt. Die Schüler und Schülerinnen sind von Montag bis Mittwoch an der Schule und die restlichen Tage in einer Pflegeeinrichtung.

 

Aufnahmevoraussetzungen

  • Der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand

  • Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Zeugnis. 

  • Abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Träger einer ambulanten oder stationären Einrichtung der Altenhilfe

Einzureichende Anmeldeunterlagen

  • Ausgefüllter und unterschriebener Aufnahmeantrag
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ggf. ausgeübte Berufstätigkeit 

  • Lichtbild

  • Beglaubigte Abschriften des letzten Schulzeugnisses

  • Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Zeugnis

  • Insofern ein Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben wurde, sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse Niveau B1 nachzuweisen.

 

AZAV-Förderung

Ihre Teilnahme kann durch einen Bildungsgutschein gefördert werden. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter und vereinbaren Sie einen Termin mit uns für ein Beratungsgespräch.

Weitere Informationen zu AZAV finden Sie hier.