Dreijährige Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert)

Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin bzw. staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent

Die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz vermittelt grundlegende und vrtiefte
Kenntnisse und Fertigkeiten zur Tätigkeit als Fachkraft nach § 7 Absatz 2 des
Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe (z.B. Krippen, Kindertageseinrichtungen). Die praxisintegrierte Ausbildung zur
sozialpädagogischen Assistenz befähigt dazu, bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von
Kindern mitzuwirken.

Ziel der Ausbildung

Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin bzw. staatlich anerkannter sozialpädagogischer
Assistent

(Mit dem Abschluss zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin/zum staatlich
anerkannten sozialpädagogischen Assistenten und der Anerkennung des mittleren
Bildungsabschlusses sind die Aufnahmevoraussetzungen für die Erzieher:innenausbildung (2BKSP
oder 3BKSP) erfüllt.)

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre.

Gliederung der Ausbildung

  • 3 Tage in der Woche Unterricht (theoretische Ausbildung)
  • 2 Tage in der Woche praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung
  • In den Schulferien findet die praktische Ausbildung an fünf Arbeitstagen in der Einrichtung statt.
  • Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung mindestens 1500 Stunden.
  • Der Träger gewährt Jahresurlaub, der in der unterrichtsfreien Zeit (Schulferien) zu nehmen ist.
    Altersgruppen (0-3, 3-6, 6+)

Aufnahmevoraussetzungen

  • Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch
    mindestens die Note „befriedigend“ und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0
    erreicht sein muss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder
  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder eines
    gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen
    abgeschlossenen Berufsausbildung oder
  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder eines
    gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit einem abgeschlossenen freiwilligen
    sozialen Jahr oder
  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder eines
    gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit dem Bundesfreiwilligendienst in einer
    Kindertageseinrichtung sowie
  • der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen
    Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die
    praktische Ausbildung nach den Vorschriften dieser Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
    und den Bildungs- und Lehrplänen der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz
    (praxisintegriert). Die Praxisstelle sollte sich in einem Umfang von ca. 50 km um Radolfzell
    befinden.

 

Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsabschlüssen ausreichende deutsche Sprachkenntnissenachzuweisen. Erforderliches Niveau für die Aufnahme in die Berufsfachschule fürsozialpädagogische Assistenz sind mindestens Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1.

Anmeldeunterlagen

  • Aufnahmeantrag
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Beglaubigte Kopie der für die Aufnahme maßgeblichen Zeugnisse
  • Ausbildungsvertrag (Dieser muss nach Abschluss der Schule zur Genehmigung vorgelegt werden.)

 

Ohne Nachweis der geforderten Unterlagen ist eine Aufnahme in die Berufsfachschule nicht möglich!