Berufliche Chancen im Pflegebereich schaffen
Die zweijährige Fachschule für Weiterbildung in der Pflege in Teilzeitform mit dem Schwerpunkt Gerontopsychiatrie richtet sich an Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Kranken- und Gesundheitspfleger/in, Kinderkrankenschwester/-pfleger oder Heilerziehungspfleger/in. Zugangsvoraussetzung ist neben der Berufsausbildung eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren. Zudem sind während der Weiterbildung insgesamt mindestens 400 Stunden ausbildungsbezogener Praxis abzuleisten.
Durch die Weiterbildung erhalten die Absolventinnen und Absolventen die im baden-württembergischen Rahmenvertrag geforderte Zusatzqualifikation für die pflegerischen Aufgaben in der Gerontopsychiatrie. Durch Erwerb von Fach- und Methodenkompetenzen sowie Sozial-kompetenzen, können Mitarbeiter zielorientiert geführt und die pflegerischen Arbeitsabläufe bei der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgung psychisch veränderter älterer Menschen geplant, organisiert, durchgeführt und dabei auch qualitätssichernde Methoden angewendet werden. Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeiterqualifikation befähigen die Absolventinnen und Absolventen zudem zur Anleitung von Auszubildenden.
Mit bestandener Abschlussprüfung erwerben die Absolventinnen und Absolventen die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Fachkraft für Gerontopsychiatrie". Wer im Fach Berufs- und Arbeitspädagogik mindestens die Note „ausreichend“ erhält, erlangt ein Zertifikat über die berufspädagogische Qualifikation zur praktischen Anleitung Auszubildender in Pflegeberufen (Praxisanleiter).
Sie erwerben mit dem Abschluss der Fachschule für Gerontopsychiatrie die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung*.
* Rechtliche Grundlagen dafür sind das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) §58 Abs. 5 und das Schulgesetz §14. Diese ordnen die Fachschule für Organisation und Führung und auch die Fachschule für Weiterbildung in der Pflege den echten Fachschulen zu. Diese Absolventen erhalten daher die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung