Fachschule für Weiterbildung in der Pflege - Schwerpunkt Gerontopsychiatrie

Berufliche Chancen im Pflegebereich schaffen


Die zweijährige Fachschule für Weiterbildung in der Pflege in Teilzeitform mit dem Schwerpunkt Gerontopsychiatrie richtet sich an Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Kranken- und Gesundheitspfleger/in, Kinderkrankenschwester/-pfleger oder Heilerziehungspfleger/in. Zugangsvoraussetzung ist neben der Berufsausbildung eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren. Zudem sind während der Weiterbildung insgesamt mindestens 400 Stunden ausbildungsbezogener Praxis abzuleisten.

Durch die Weiterbildung erhalten die Absolventinnen und Absolventen die im baden-württembergischen Rahmenvertrag geforderte Zusatzqualifikation für die pflegerischen Aufgaben in der Gerontopsychiatrie. Durch Erwerb von Fach- und Methodenkompetenzen sowie Sozial-kompetenzen, können Mitarbeiter zielorientiert geführt und die pflegerischen Arbeitsabläufe bei der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgung psychisch veränderter älterer Menschen geplant, organisiert, durchgeführt und dabei auch qualitätssichernde Methoden angewendet werden. Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeiterqualifikation befähigen die Absolventinnen und Absolventen zudem zur Anleitung von Auszubildenden.

Mit bestandener Abschlussprüfung erwerben die Absolventinnen und Absolventen die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Fachkraft für Gerontopsychiatrie". Wer im Fach Berufs- und Arbeitspädagogik mindestens die Note „ausreichend“ erhält, erlangt ein Zertifikat über die berufspädagogische Qualifikation zur praktischen Anleitung Auszubildender in Pflegeberufen (Praxisanleiter).

Sie erwerben mit dem Abschluss der Fachschule für Gerontopsychiatrie die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung*

* Rechtliche Grundlagen dafür sind das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) §58 Abs. 5 und das Schulgesetz §14. Diese ordnen die Fachschule für Organisation und Führung und auch die Fachschule für Weiterbildung in der Pflege den echten Fachschulen zu. Diese Absolventen erhalten daher die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung

 

Aufnahmevoraussetzungen

  • abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Kinderkrankenpfleger/in, Heilerziehungspfleger/in sowie eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren
  •  gute deutsche Sprachkenntnisse

Gliederung der Weiterbildung

Die Ausbildung dauert zwei Schuljahre in Teilzeitform. Der Unterricht umfasst jeweils insgesamt 960 Stunden, dieser findet an zwei Schultagen (Mittwoch und Donnerstag), jeweils nachmittags von 13:50 bis 18:45 Uhr statt. Zu den Zeiten der offiziellen Schulferien findet kein Unterricht statt. Daneben sind während der Weiterbildung insgesamt 400 Stunden ausbildungsbezogene Praxis abzuleisten. Diese sind in einer im Einvernehmen mit der Schule festgelegten Einrichtungen abzuleisten, z. B.
  • in gerontopsychiatrischen Einheiten in psychiatrischen Krankenhäusern,
  • gerontopsychiatrischen Einheiten in Alten- oder Behindertenhilfeeinrichtungen,
  • Krankenhäusern oder Rehabilitationskliniken unter ständiger fachärztlicher Beratung.

Stundentafel (durchschnittliche Zahl der Wochenstunden)

PFLICHTBEREICH 1. Jahr 2. Jahr 
   
Lernbereich I   
Datenverarbeitung und Dokumentation22
Berufs- und Arbeitspädagogik2
   
Lernbereich II  
Gerontologie
Pflegewissenschaft und Qualitätsmanagement 
   
Lernbereich III  
Gerontopsychatrie 
   
WAHLPFLICHTBEREICH  
z.B. Gesprächsführung

Bildungsurlaub

Sie können pro Jahr 5 Tage Bildungsurlaub für die berufliche Weiterbildung beantragen.

Im folgenden Link finden Sie die gesetzlichen Grundlagen für den Bildungsurlaub und den Katalog der anerkannten Bildungseinrichtungen:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit/

 Die Mettnau-Schule Radolfzell steht nicht separate als Schule auf der Liste der anerkannten Einrichtungen für Bildungsurlaub. Allerdings wurde stellvertretend für einige berufsbildenden Schulen in Baden-Württemberg die Gemeinsame Trägerstelle AZAV der Regierungspräsidien im Sinne des BzG BW anerkannt. Es wird auf S. 10 der Liste anerkannter Bildungseinrichtungen (Stand 16.04.2021)  unter dem Eintrag „Berufsbildende Schulen“ auf die gemeinsame Trägerstelle AZAV verwiesen. An dieser Stelle finden Sie auch einen Link (https://azav.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/Standorte/Standortliste), der zu einer Liste mit den berufsbildenden Schulen und deren Bereiche führt, die von der Anerkennung als Bildungseinrichtung erfasst sind.

Die Mettnau-Schule ist im Fachbereich Pflege AZAV zertifiziert und daher auch als Bildungseinrichtung für Bildungsurlaub anerkannt. Dieses AZAV-Siegel finden Sie auf unserer Homepage.

Anmeldeunterlagen

  • Der ausgefüllte Aufnahmeantrag
  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Beglaubigte Abschrift der Urkunde und Zeugnis der Berufsausbildung
  • Nachweis der beruflichen Tätigkeit
  • Bestätigung einer Einrichtung, in der die 400 Stunden weiterbildungsbezogene Praxis abgeleistet werden können