Die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz vermittelt grundlegende und vertiefte
Kenntnisse und Fertigkeiten zur Tätigkeit als Fachkraft nach § 7 Absatz 2 des
Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe (z.B. Krippen, Kindertageseinrichtungen). Die praxisintegrierte Ausbildung zur
sozialpädagogischen Assistenz befähigt dazu, bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von
Kindern mitzuwirken.