Die Schulordnung der Mettnau-Schule ist die Grundlage und der Ausgangspunkt für das gemeinsame Lehren und Lernen sowie für das tolerante und respektvolle Zusammenleben.
Sie ist von jedem volljährigen Mitglied der Mettnau-Schule auf dem Formular: „Erklärung über die Kenntnisnahme der Schulordnung“ (Anlage 3) zu unterschreiben und während der ersten Schulwoche bei der jeweiligen Klassenlehrkraft abzugeben. Bei noch nicht volljährigen Schülerinnen bzw. Schülern erfolgt zusätzlich zur eigenen Unterschrift eine Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten. Durch die Unterschrift verpflichten sich alle am Schulleben Beteiligten zur Einhaltung dieser Schulordnung.