Berufsfachschule für Pflege

Staatlich anerkannte Pflegefachfrau / Staatlich anerkannter Pflegefachmann


Im Jahr 2020 startet die neue generalistische Pflegeausbildung. Durch das neue Berufsbild „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ werden die Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in einer generalistischen Ausbildung zusammengeführt. Die Auszubildenden werden dazu befähigt, Menschen aller Altersstufen zu pflegen. Ein mittlerer Bildungsabschluss und das deutsches Sprachniveau B2 werden vorausgesetzt. BewerberInnen mit Fachhochschulreife oder Abitur haben die Möglichkeit, parallel zur Ausbildung ein Studium „Bachelor Angewandte Pflegewissenschaft“ an der Katholischen Hochschule Freiburg zu beginnen.

Nach dem Abschluss der generalistischen Ausbildung ist ein Wechsel innerhalb der pflegerischen Versorgungsbereiche (Pflegeheim, ambulante Pflege, Krankenhaus) jederzeit möglich. Zudem ermöglichen zahlreiche Fort- und Weiterbildungen sowie verschiedene Pflegestudiengänge, die zum Teil auch ohne Abitur absolviert werden können, eine kontinuierliche Karriereentwicklung. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.

Die ausgebildeten Pflegefachpersonen übernehmen fachlich anspruchsvolle und vorbehaltene pflegerische Aufgaben, die nur von ihnen zu erfüllen sind. Hierzu zählen beispielsweise die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs der zu pflegenden Menschen, die Organisation des Pflegeprozesses und die Qualitätssicherung der Pflege. Es eröffnet sich ein breites Einsatz- und Betätigungsfeld und es können zahlreiche Erfahrungen über alle Altersstufen der zu Pflegenden hinweg gesammelt werden

 

Die berufliche Ausbildung

Die berufliche Ausbildung gliedert sich in einen betrieblichen und einen schulischen Teil. Der theoretische und praktische Unterricht findet an unserer Pflegeschule statt und hat einen Umfang von 2.100 Stunden. Die praktische Ausbildung in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ist mit 2.500 Stunden deutlich umfangreicher. Der/die Auszubildende schließt dazu einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung ab, das kann ein Pflegeheim, ein Krankenhaus oder der ambulante Pflegedienst sein. Da die Ausbildung alle Bereiche der Pflege umfasst, werden Teile der praktischen Ausbildung in anderen Einrichtungen der pflegerischen Versorgung durchgeführt.

Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Lehr- und Lernmittel werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Für den Besuch unserer Pflegeschule ist kein Schulgeld zu zahlen.

Weitere Informationen zur Pflegeausbildung finden Sie in der folgenden Broschüre des Bundesinstituts für Berufsbildung:

 
 

Einsätze der praktischen Ausbildung

In der Pflegeausbildung lernen die Auszubildenden unterschiedliche Versorgungsbereiche der Pflege kennen. Sie absolvieren Einsätze im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen, bei ambulanten Pflegediensten sowie in der psychiatrischen Pflege und in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen:

  • Orientierungseinsatz (erster Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)
  • Pflichteinsatz stationäre Akutpflege (Krankenhaus)
  • Pflichteinsatz stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim)
  • Pflichteinsatz ambulante Pflege (Sozialstation)
  • Pflichteinsatz pädiatrische Versorgung
  • Pflichteinsatz psychiatrische Versorgung
  • Weitere Einsätze (z. B. Hospiz, Rehabilitationseinrichtung, Beratungsstellen etc.)
  • Vertiefungseinsatz (letzter Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)

Ausbildungsbegleitendes Studium B.A. Angewandte Pflegewissenschaft

Parallel zu Ihrer Pflegeausbildung können Sie den Bachelor-Studiengang Angewandte Pflegewissenschaft belegen. Der Studiengang bildet Pflegepersonen mit theoriegeleiteter Handlungskompetenz aus und befähigt dazu, wissenschaftlich fundiert und selbstständig Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Lebenslagen zu pflegen, zu beraten und zu versorgen. Der Bachelorstudiengang Angewandte Pflegewissenschaft wird in Kooperation mit der Katholischen Hochschule Freiburg angeboten.

Über folgenden Link können Sie sich über das Studium informieren:
https://www.kh-freiburg.de/de/course/bachelor-angewandte-pflegewissenschaft_4

Prüfungen in der Pflegeausbildung

Nach zwei Ausbildungsjahren findet eine Zwischenprüfung statt. Diese ist als persönlicher Wegweiser für die anstehende Abschlussprüfung am Ende des letzten Ausbildungsjahres gedacht. Das Bestehen der Zwischenprüfung ist keine Voraussetzung zum Fortführen der Ausbildung. Zeichnet sich mit der Zwischenprüfung jedoch ab, dass das Ausbildungsziel gefährdet ist, prüfen die Pflegeschule und die Ausbildungseinrichtung geeignete pädagogische Maßnahmen wie z. B. Zusatzkurse, zusätzliche Praxisbegleitung oder individuelle Förderung und vereinbaren diese mit der auszubildenden Person.
Beendet wird die Ausbildung nach einem weiteren Ausbildungsjahr mit der Abschlussprüfung. Diese besteht aus einem theoretischen Teil (mündlich und schriftlich) in der Pflegeschule und einem praktischen Teil, der in der Regel beim Träger der praktischen Ausbildung stattfindet.

Aufnahmevoraussetzungen

1.  Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen

  • Mittlerer Schulabschluss oder
  • Hauptschulabschluss plus eine erfolgreich abgeschlossene und
      • mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
      • mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege, die bestimmten Bedingungen genügen muss oder
  • Erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung

2.  Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Zeugnis

3.  Abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Träger der Ausbildung (stationäre und ambulante Langzeitpflege, psychiatrische Pflege)

Einzureichende Anmeldeunterlagen

  • Ausgefüllter und unterschriebener Aufnahmeantrag
  • Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Beglaubigte Kopie des Schulzeugnisses bzw. des Zeugnisses der Berufsausbildung
  • Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten ambulanten oder stationären Einrichtung über die praktische Ausbildung z. B. Pflegeeinrichtung, ambulanter Dienst, Krankenhaus (dreifache Vertragsausfertigung einreichen)
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung für die Ausbildung
  • Bei ausländischen Schulzeugnissen: Bildungsabschluss muss von der Zeugnisanerkennungsstelle Stuttgart bestätigt werden und Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse muss vorgelegt werden (B2-Zertifikat)
 

AZAV-Förderung

Ihre Teilnahme kann durch einen Bildungsgutschein gefördert werden. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter und vereinbaren Sie einen Termin mit uns für ein Beratungsgespräch.

Weitere Informationen zu AZAV finden Sie hier.