Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS)

 

Jede/r Schüler/in muss im Laufe der gymnasialen Oberstufe mindestens vier GFS halten:

  • eine im zweiten Halbjahr der Eingangsklasse

  • eine im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 1

  • eine im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 1

  • eine im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2

Die GFS in den Jahrgangsstufen müssen in drei unterschiedlichen Fächern gehalten werden. Darüber hinaus besteht das Recht zu einer gleichwertigen Leistungsfeststellung in einem weiteren Fach; die Wahl des Faches erfolgt spätestens mit dem Eintritt in das vierte Schulhalbjahr.

GFS-Standards

In diesem Dokument finden Sie alle wichtigen Informationen sowie die Vorgaben für die Durchführung einer GFS an der Mettnau-Schule.