Jede/r Schüler/in muss im Laufe der gymnasialen Oberstufe mindestens vier GFS halten:
eine im zweiten Halbjahr der Eingangsklasse
eine im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 1
eine im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 1
eine im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2
Die GFS in den Jahrgangsstufen müssen in drei unterschiedlichen Fächern gehalten werden. Darüber hinaus besteht das Recht zu einer gleichwertigen Leistungsfeststellung in einem weiteren Fach; die Wahl des Faches erfolgt spätestens mit dem Eintritt in das vierte Schulhalbjahr.
GFS-Standards
In diesem Dokument finden Sie alle wichtigen Informationen sowie die Vorgaben für die Durchführung einer GFS an der Mettnau-Schule.