
Fachschulen: Berufsfachschule für Altenpflegehilfe
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Anmeldeformular für die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe
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Flyer als pdf - Datei

Ziele der Ausbildung sind
- nach einem Schuljahr:" Staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in",
- nach drei Schuljahren:" Staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in",
- eine qualifizierte Ausbildung in allen Bereichen der Altenpflege sowie
- die Förderung und Entwicklung von notwendigen Kompetenzen für eine verantwortungsvolle Berufsausübung.
Die Ausbildung erfolgt in dualer Form:
- Theorie vermittelnder Blockunterricht
pro Ausbildungsjahr je 20 Unterrichtswochen, insgesamt 2100 Stunden;
- praktische Ausbildung in Einrichtungen der Altenpflege
Einsatzorte sind: Stationäre Einrichtung und ambulante Einrichtungen (2000 Stunden),
Krankenhaus (200 Stunden), gerontopsychiatrische Einrichtung (300 Stunden).
Die Ausbildung beginnt immer nach den Sommerferien und
endet mit einer praktischen, schriftlichen und mündlichen
Prüfung.
Die Ausbildungsvergütung entspricht der jeweils gültigen tariflichen Regelung (derzeit durchschnittlich 750,00 Euro).
Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit.

Pflichtfächer und Lernfelder
- Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
- Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
- Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
- Altenpflege als Beruf
- Deutsch
- Religionslehre
- Praktische Ausbildung in Einrichtungen der Altenpflege

Zugangsvoraussetzungen
a) Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung an einer mindestens einjährigen einschlägigen beruflichen Vollzeitschule (z. B. BEJ im Bereich Pflege) oder
- an einer einjährigen Berufsfachschule für Sozialpflege in Teilzeitform (sozialpflegerisches Jahr) oder
- ein freiwilliges soziales Jahr oder
- eine mindestens einjährige einschlägige Tätigkeit oder
- eine mindestens zweijährige Führung eines Haushaltes mit mindestens einem Kind oder
- einer pflegebedürftigen Person oder
- die Ableistung des Grundwehrdienstes mit Sanitätsprüfung oder
- die Ableistung des Zivildienstes in Einrichtungen oder Diensten im Sinne von § 9 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
b) Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Zeugnis.
c) Ein Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe.
d) Zusätzlich sind von ausländischen Bewerber/innen, die ein Zeugnis nach Absatz 1 nicht an einer deutschen Schule erworben haben, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Anmeldeunterlagen:
- das ausgefüllte Anmeldeformular und zwei Passbilder neueren Datums mit Unterschrift und Geburtsdatum.
- Nachweise über die Erfüllung der oben genannten Zugangsvoraussetzungen durch Zeugnisse und Bescheinigungen
- Ausbildungsvertrag
- Lebenslauf
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Anmeldeformular für die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe

Abschlussprüfung
- schriftliche Prüfung in zwei Fächern:
in Alten- und Krankenpflege sowie Gerontologie
(oder Gesundheits-/Krankheits-/Arzneimittellehre/Psychiatrie
- mündliche Prüfung in mindestens einem Fach
- praktische Prüfung
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