Mettnau-Schule - Berufliche Schulen
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Schularten » Berufliche Gymnasien   Aufnahmevoraussetzungen
Agrarwissenschaftliches Gymnasium
Biotechnologisches Gymnasium
Sozialpädagogisches Gymnasium
Hinweis zum Sport Abitur gültig ab 2006
Präsentationsprüfungen ab 2009

Berufliche Gymnasien: Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen

Die Voraussetzung für die Aufnahme in ein berufliches Gymnasium ist:

  • für Gymnasiasten die Versetzung nach Klasse 10 oder 11 ohne Anforderung an Mindestleistungen.
    Bei Bewerberüberhang ist ein Auswahlverfahren durchzuführen. Für Schüler/innen des G8 aus Klasse 9 wird der Mittlere Bildungsabschluss mit der Versetzung aus der Eingangsklasse (10. Schuljahr) in die Jahrgangsstufe 1 des Beruflichen Gymnasiums erworben. Der Bildungsgang zum Abitur umfasst somit 8 Jahre. Für Schüler/innen, die nach Klasse 10 des Gymnasiums in die Eingangsklasse eines Beruflichen Gymnasiums eintreten, umfasst der Bildungsgang zum Abitur 9 Jahre. Der Besuch der Eingangsklasse gilt in diesen Fällen nicht als Wiederholung der Klasse.


    Mittlerer Bildungsabschluss
  • das Abschlusszeugnis einer Realschule / Werkrealschule
    oder
  • das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule

    • mit Durchschnittsnote 3,0 in den Fächern Deutsch Englisch und Mathematik
      und
    • mindestens der Note "ausreichend" in jedem dieser Fächer.

Übersteigt die Bewerberzahl die verfügbaren Schulplätze ist ein Auswahlverfahren nach Notendurchschnitten durchzuführen. Gymnasiasten erhalten dann 15% der Plätze, für Schüler/innen aus Schularten, die mit dem Mittleren Bildungsabschluss abschließen, sind 85% vorgesehen.

PDF-Datei zum Ausdrucken: Anmeldeformular für die Beruflichen Gymnasien der Mettnauschule

 


 
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