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Berufliche Gymnasien: Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen
Die Voraussetzung für die Aufnahme in ein berufliches Gymnasium ist:
- für Gymnasiasten die Versetzung nach Klasse 10 oder 11 ohne Anforderung an Mindestleistungen.
Bei Bewerberüberhang ist ein Auswahlverfahren durchzuführen.
Für Schüler/innen des G8 aus Klasse 9 wird der Mittlere Bildungsabschluss mit der Versetzung aus der Eingangsklasse
(10. Schuljahr) in die Jahrgangsstufe 1 des Beruflichen Gymnasiums erworben. Der Bildungsgang zum Abitur umfasst somit 8 Jahre.
Für Schüler/innen, die nach Klasse 10 des Gymnasiums in die Eingangsklasse eines Beruflichen Gymnasiums eintreten,
umfasst der Bildungsgang zum Abitur 9 Jahre. Der Besuch der Eingangsklasse gilt in diesen Fällen nicht als Wiederholung
der Klasse.
Mittlerer Bildungsabschluss
- das Abschlusszeugnis einer Realschule / Werkrealschule
oder
- das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule
- mit Durchschnittsnote 3,0 in den Fächern Deutsch Englisch und Mathematik
und
- mindestens der Note "ausreichend" in jedem dieser Fächer.
Übersteigt die Bewerberzahl die verfügbaren Schulplätze ist ein Auswahlverfahren nach Notendurchschnitten durchzuführen.
Gymnasiasten erhalten dann 15% der Plätze, für Schüler/innen aus Schularten, die mit dem Mittleren Bildungsabschluss
abschließen, sind 85% vorgesehen.
PDF-Datei zum Ausdrucken:
Anmeldeformular für die Beruflichen Gymnasien der Mettnauschule
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